Liebe Eltern,
aufgrund der momentanen Wetterberichte folgende Informationen:
Auszug aus dem Unwettererlass
https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
„(…) Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. (…)
In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.“
Schulen dürfen also nicht eigenständig über eine Schließung aufgrund von Wetterereignissen entscheiden.
Eine entsprechende Information über eine Schulschließung soll den jeweiligen Schulen von übergeordneter Stelle am Vortag bis abends per E-Mail zugehen. In diesem Fall werden wir Sie umgehend über unsere Homepage und per E-Mail informieren.
Wenn Sie sich als Eltern unsicher sind:
Es gilt ebenso der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“/Schulversäumnisse (§ 43 Absatz 2 SchulG). Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
Ein im Runderlass erwähnter unvorhersehbarer Grund für ein Schulversäumnis ist der plötzliche Eintritt eines extremen Witterungsverhältnisses, einer extremen Wetterlage, oder auch wenn dadurch der öffentliche Nahverkehr ausfällt.
Sie als Eltern entscheiden in diesem Fall selbst, ob Sie Ihren Kindern den Schulweg zumuten und er sicher ist. Sicherheit geht vor!

























